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#Arbeitsschutz

Die unsichtbare Gefahr: Warum zwei Meter einen Unterschied machen

Nathalie Maurer

Nathalie Maurer

Mi., 28.02.2024

Bereits ab einer Höhe von zwei Metern schreibt die Bauarbeitsverordnung (BauAV) den Einsatz entsprechender Schutzmassnahmen vor. Worauf dabei geachtet werden soll und wieso die richtige Pflege und Wartung mindestens genauso wichtig ist wie der Kauf der richtigen Ausrüstung, erklären wir Ihnen im folgenden Beitrag.Laut SUVA ereignen sich jährlich 2000 Absturzunfälle auf Baustellen, meist von Dächern, Gerüsten und bei Boden- und Dachöffnungen, die auf mangelnde Absturzeinrichtungen zurückzuführen sind. Die Konsequenzen solcher Vorfälle sind oft schwerwiegend: Nach einem Absturz besteht nicht selten die Gefahr, dass der Betroffene eine Invalidität erleidet oder sogar tödlich verunglückt.

Daher ist es von entscheidender Bedeutung, auf eine geeignete Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zurückzugreifen, die den spezifischen Anforderungen des Arbeitsumfelds entspricht. Die unterschiedlichen Massnahmen sind gemäss BauAV bereits ab einer Höhe von zwei Metern vorgeschrieben.

 

Sicheres Arbeiten

Gemäss SUVA ist die beste Möglichkeit, um alle Mitarbeitenden vor einer Absturzgefahr zu schützen, ein Kollektivschutz – also etwa ein Geländer oder ein Fassadengerüst. Das ist aber nicht immer möglich. Wir gehen deswegen auf die individuelle Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ein.

Eine solche Ausrüstung sollten alle besitzen, die regelmässig in der Höhe arbeiten. Dazu zählen insbesondere

  • Arbeiten an und auf Dächern, Fassaden und Gebäuden
  • Arbeiten auf Kränen
  • Arbeiten auf Bäumen und Leitern
  • Arbeiten in Schächten oder Kanalisationen
  • Arbeiten auf Fahrzeugen
  • Und viele mehr
All in OneHighlights

Die richtige Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Die PSAgA besteht aus drei Einzelkomponenten, die je nach Einsatzgebiet und Anforderung kombiniert werden können. Ein Auffangsystem setzt sich grundlegend aus einem Anschlagpunkt, einem Verbindungsmittel und einem Gurt zusammen.

Der Anschlagpunkt

Anschlageinrichtungen der PSA sind keine herkömmlichen Anschlagpunkte. Sie fungieren als Befestigungspunkte für Persönliche Absturzschutzausrüstungen (PSA) gemäss EN 363:2008, die nach der Installation des Befestigungspunktes eingehängt werden können. Diese Punkte können auch dauerhaft an baulichen Einrichtungen angebracht werden, um persönliche Schutzausrüstungen zu verankern. Die Mindestfestigkeit des Anschlagpunktes, an dem die Fallschutzausrüstung befestigt wird, beträgt 12 kN. Die Auswahl des Anschlagpunktes sollte eine minimale freie Fallhöhe gewährleisten und sich idealerweise senkrecht über der Person befinden, um Pendelbewegungen zu vermeiden.

Die Fallhöhe gibt an, welche Strecke während eines Sturzes zurückgelegt wird, wenn man mit einem Anschlagpunkt verbunden ist. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass ausreichend Abstand vorhanden ist.

Welche Faktoren bei der Festlegung der Sicherheitshöhe zu berücksichtigen sind, erfahren Sie hier.

 

Das Verbindungsmittel

Das Verbindungsmittel verbindet den Auffanggurt mit dem Anschlagpunkt. Es können verschiedene Typen wie Bandfalldämpfer, mitlaufende Systeme oder Verbindungsmittel für den Gerüstbau mit Kanteneignung verwendet werden.

In einem unserer Würth Shops können Sie auf die Expertise unserer Beraterinnen und Berater zählen, um die passende Auswahl zu treffen.

Der Auffanggurt

Die wohl persönlichste Komponente der Absturzsicherung ist der Auffanggurt. Er wird direkt am Körper getragen und fängt die Person im Falle eines Sturzes auf. Es ist wichtig, dass der Auffanggurt den Tragenden angepasst wird, basierend auf den individuellen körperlichen Merkmalen, wie die Grösse, Statur oder das Gewicht. Gurte mit breiten Rückenpolstern oder elastischen Gurtbändern sorgen für besonderen Tragekomfort.

Es gibt unterschiedliche Ausführungen je nach Einsatzzweck und -dauer – je nachdem sind die Gurte mit Osen und Laschen zum Aufhängen, Halten und Positionieren ausgestattet.
Unsere Würth Shops bieten auch hier fachkundige Beratung, um Ihnen bei der richtigen Auswahl behilflich zu sein.

Wie Sie die PSAgA richtig anlegen, zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt in diesem Video:

Regelmässige Prüfung und Austausch der Ausrüstung

Mit dem Kauf der Ausrüstung allein ist es nicht gemacht und die Sicherheit nicht gewährt.
Um einen kontinuierlichen Schutz zu gewährleisten, sind regelmässige Überprüfungen und der Austausch von Komponenten, die Anzeichen von Abnutzung aufweisen, unverzichtbar. So wird sichergestellt, dass die Schutzausrüstung stets den höchsten Sicherheitsstandards entspricht und effektiv funktioniert, wie sie soll.

Tipp: In Bezug auf die Lagerung von Baustoffen ist zu beachten, dass Produkte mit Gips, Silikonen, Bitumen und ähnlichen Bestandteilen als ablagefähig gelten. Es ist ratsam, keine Klebstoffe zu verwenden, es sei denn, sie sind lösungsmittelfrei. Ein weiteres wiederkehrendes Thema ist, ob die Verbindungsmittel einen Kantenschutz aufweisen oder nicht. Diese Aspekte sind entscheidend für eine sachgerechte Lagerung und sollten in Betracht gezogen werden, um eine optimale Qualität und Handhabung der Materialien sicherzustellen.

Was muss dabei beachtet werden?

  • Alle Bestandteile der PSAgA müssen alle 12 Monate von einer Fachperson einer gründlichen Prüfung unterzogen werden.
  • Prüfgegenstände sind:
    • Auffanggerät, Auffanggurt
    • Bandfalldämpfer
    • Bandschlinge
    • Halteseil
    • Höhensicherungsgerät
    • Karabiner
    • Verbindungselement
    • Verbindungsmitteln
  • Die Prüfung wird in einer Checkliste durchgeführt und in der Bedienungsanleitung bestätigt.
  • Die Komponenten der Absturzsicherung, bestehend aus Gurtband, sollten nach einer Nutzungsdauer von acht Jahren überprüft werden.
  • Die Teile aus textilen Seilen (mitlaufendes Auffanggerät und Verbindungsmittel) sollten spätestens nach sechs Jahren ausser Betrieb genommen werden.
  • Komponenten aus textilen Stoffen dürfen maximal zwei Jahre fachgerecht gelagert werden.
  • Metallische Artikel wie Karabiner oder Diverse Anschlagpunkte müssen nach mindestens 20 Jahren geprüft werden.
  • Zuletzt die Helme nicht vergessen mit Kinnband liegt die Nutzungszeit bei maximal 4 Jahren, hier gibt es aber Unterschiedliche Lagerzeiten von 6,8 und 10 Jahren je nach Hersteller.

Tipp: Die meisten Artikel haben Etikette angebracht zur Beschriftung, kein Eding (Lösungsmittelhaltige) Stifte verwenden auf Gurte und Seile Beschriften!

Machen Sie die Fallschutzprüfung in unseren Würth Shops

Unsere Fallschutzexperten in einem unserer über 30 Würth Shops überprüfen Ihre persönliche Fallschutzausrüstung jederzeit. Durch unseren Service erfahren Sie, ob Ihre Schutzausrüstung noch funktionsfähig ist oder diese potenzielle Gefahren für Sie und Ihre Mitarbeitenden birgt.

Gerne überprüfen wir für Sie:

  • Mögliche Verschleisserscheinungen wie Einrisse, Rost oder Schnitte
  • Schäden, die durch gefährliche chemische Einwirkungen wie Säuren oder Laugen entstehen können
  • Korrekte Kennzeichnung der verschiedenen Schutzausrüstungsgegenstände
  • Funktionalität der Verschlüsse und Karabiner

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Weitere Informationen zum Thema Fallschutz finden Sie in unseren PDFs, die Sie jederzeit herunterladen können.